Rechtlicher Rahmen

    Daten-Governance-Paket

    Geschäftsbedingungen für rechtmäßige B2B-Datenerhebung, Importe, Anreicherung, Evidenz-Verarbeitung, Marketplace-Koordination, Audit-/QMS-Workflows und grenzüberschreitende Transfers für Thailand, EU/EWR und UK.

    1. Data Processing Addendum – Basis

    Bei kundenseitig kontrollierten Geschäftsdaten kann CannaWorld als Auftragsverarbeiter tätig sein, während der Kunde Verantwortlicher bleibt. Die Verarbeitung ist auf Plattformbetrieb, Support, Nachweisabläufe, Compliance-Bereitschaft, Sicherheit, Audit-Protokolle, Benachrichtigungen und dokumentierte Kundenanweisungen beschränkt.

    Zu den Pflichten des Auftragsverarbeiters gehören Vertraulichkeit, rollenbasierter Zugriff, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter mit schriftlichen Vereinbarungen, Vorfallseskalation, Unterstützung bei Rückgabe oder Löschung sowie – soweit gesetzlich erforderlich – Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen.

    2. Daten-Import und Anreicherungs-Policy

    Datenimporte müssen rechtmäßig, verhältnismäßig und mit B2B-Abläufen für Cannabis, Pharmazeutika, Labore, Logistik, QPs, Importeure, Großhändler, Apotheken, Auditoren oder Compliance verbunden sein.

    Zulässige Quellen sind Nutzer-Uploads, kundenseitig freigegebene Dateien, öffentliche Unternehmens- und Registerdaten, Berufsverzeichnisse, rechtmäßig zugängliche Veranstaltungs- oder Handelslisten, eingehende Leads und manuell recherchierte Geschäftsinformationen. Unrechtmäßiges Scraping, das Umgehen von Zugriffskontrollen oder Bezahlschranken, eine gegen Nutzungsbedingungen verstoßende Datenerfassung und das Ignorieren von Widersprüchen sind unzulässig.

    3. Marketplace-, Trade-Case- und Lead-Daten

    Marketplace-Einträge, Handelsfälle, Käuferanforderungen, Verkäuferdokumente, Kontaktdaten und Daten zur Lead-Anreicherung dürfen genutzt werden, um Vertragspartner zu qualifizieren, Chancen weiterzuleiten, ungeeignete Kontakte auszuschließen, den Geschäftsstatus zu prüfen, Audit-Spuren zu führen und rechtmäßige B2B-Kommunikation zu unterstützen.

    Widerspruchs-, Sperr- und Berichtigungsanfragen müssen in den operativen Systemen berücksichtigt werden, bevor neue Kontakt- oder Anreicherungsläufe beginnen.

    4. Evidenz-, Audit- und QMS-Aufzeichnungen

    Nachweispakete können Lizenzen, CoAs, Chargenunterlagen, SOPs, Anlagendateien, Inspektionsnotizen, CAPA-Datensätze, Schulungsnachweise, Bilder, Videos, Signaturen und Kommunikation enthalten. Diese Datensätze dienen der Bereitschaft, Rückverfolgbarkeit, dem internen QMS und der Prüfung von Vertragspartnern.

    CannaWorld macht aus hochgeladenen Nachweisen keine offizielle Zertifizierung. Auditoren, Labore, QPs und Behörden bleiben für ihre eigenen Entscheidungen verantwortlich.

    5. KI- und automatisierte Prüfgrenzen

    KI kann Nachweise klassifizieren, extrahieren, zusammenfassen, übersetzen, vergleichen und bewerten. KI-Ergebnisse sind unterstützend und müssen von fachkundigen Menschen geprüft werden, bevor sie regulatorisch, kommerziell, durch QPs oder Labore sowie rechtlich oder behördlich herangezogen werden.

    KI darf nicht so dargestellt werden, als würde sie Chargen freigeben, offizielle Zertifikate ausstellen, einen QP oder Rechtsberatung ersetzen oder eine Importgenehmigung garantieren.

    6. Cookie- und Einwilligungs-Policy

    Notwendige Speicherung unterstützt Anmeldung, Sprache, Sicherheit, Sitzungskontinuität und Einwilligungsstatus. Optionale Analyse- oder Marketingtechnologien erfordern eine Einwilligung, soweit diese vorgeschrieben ist.

    Einwilligungsprotokolle sollten nach Möglichkeit Status, Zeitstempel, Quelle, Richtlinienversion und Widerruf erfassen.

    7. EU/EWR/UK-Addendum

    Abläufe für EU, EWR und Vereinigtes Königreich sollten die Grundsätze von DSGVO und UK GDPR anwenden: Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Sicherheit, Rechenschaftspflicht, Übermittlungsschutz und die Bearbeitung von Betroffenenrechten.

    Wenn CannaWorld personenbezogene Daten für einen Kunden verarbeitet, müssen ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen sowie Unterauftragsverarbeiter, Übermittlungsinstrumente, Aufbewahrung und Rollenverteilung dokumentiert werden.

    8. Thailand-PDPA-Addendum

    Abläufe in Thailand sollten die Anforderungen des PDPA an Hinweise, Rechtsgrundlage, Sicherheit, Aufbewahrung, Betroffenenrechte und grenzüberschreitende Übermittlungen berücksichtigen. Sensible Daten und staatliche Lizenzdaten sollten minimiert und zugriffsgeschützt werden.

    Cannaworld Co., Ltd. bleibt der Betreiber in Thailand, sofern ein unterzeichnetes Auftragsdokument keine andere vertragsschließende Einheit benennt.

    Rechtlicher Rahmen: Dieses Paket beschreibt allgemeine Daten-Governance-Kontrollen. Zwingendes Recht sowie der unterzeichnete Auftragsverarbeitungsvertrag, das Order Form oder Service Agreement bestimmen die konkrete Verarbeitung.